Wohnmobil mieten in Hausen – Windisch
Wohnmobil-Vermietung in der Region Baden-Brugg
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Van mieten
Wohnmobil mit Automatikgetriebe mieten, 4/5 Sitz-/Schlafplätze
Wohnmobil mit Automatikgetriebe mieten, 4 Sitz-/Schlafplätze
- 1 Woche = 7 Tage
- Ostern = 5 Tage
- Auffahrt = 5 Tage
- Pfingsten = 4 Tage
- Wochenende nur in der Vorsaison = 3 Tage von Freitag 14.00 Uhr bis Montag 10.00 Uhr
- Mindestmietdauer = 2 Tage
- Während den Sommerschulferien müssen die Wohnmobile, ausser gemäss vorheriger Absprache, für mindestens 2 Wochen gemietet werden.
- Übernahme des Fahrzeugs: Samstag zwischen 08.00–10.00 Uhr.
- Abgabetag und Rückgabetag gelten als Miettag.
- Rückgabe des Fahrzeugs: Freitag bis 15.00 Uhr. Jede nicht im Voraus vereinbarte spätere Rückgabe wird pro angefangene Stunde mit CHF 50.00 in Rechnung gestellt.
- Die Fahrzeugübernahme erfolgt bei Südbahn Rent GmbH, Reutenenstrasse 36, 5212 Hausen
Eine Kaution in Höhe von CHF 1500.– zur Teildeckung des Selbstbehalts und der Ausrüstung ist bei der Unterzeichnung des Vertrags in bar oder per Banküberweisung zu entrichten. Die Kaution wird spätestens 2 Wochen nach der Rückkehr zurückgezahlt, sofern das Fahrzeug ohne Schäden, in sauberem Zustand, vollgetankt und mit vollständiger Ausrüstung zurückgegeben wurde.
Der gesamte Mietpreis ist 31 Tage vor der Abreise zu bezahlen.
- Unbegrenzte Haftpflichtversicherung für das Fahrzeug
(Selbstbehalt CHF 1000.– pro Schadenereignis. - Vollkaskoversicherung für das Fahrzeug
(Selbstbehalt CHF 1500.– pro Schadenereignis). - Das Fahrzeug ist für die folgenden Fälle ohne Selbstbeteiligung versichert:
Einbruchdiebstahl, Brand, Naturgewalten und Wildschäden. - Persönliche Sachen sind über Ihre Hausratversicherung gedeckt.
- «Intertours» Reiseversicherung, die folgendes deckt: Beistandsleistungen
im Ausland, (Rückführung des Fahrzeugs, keine Personenrückführung)
bei Pannen, Unfällen oder Fahrzeugdiebstahl. - Parkplatz für Ihr Privatauto während Ihrer Reise ( auf Ihr Risiko ).
- Sämtliche Preise verstehen sich inklusive MwSt.
- Diesel, Motorenöl und Scheibenwaschmittel etc sind Verbrauchsmaterialien
- Zusatzkilometer
- Selbstbehalt für die Versicherungen bei Unfällen (siehe oben)
- Reiserücktrittsversicherung
- Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten von Personen
- Diebstahlversicherung für Ihr persönliches Eigentum im Fahrzeug ist über Ihre Hausratversicherung versichert.
- zusätzliches Gas oder Produkt für chemische Toilette
- Bussgelder
- Schäden, die auf die Fahrlässigkeit des Mieters zurückzuführen sind, die nicht von der Versicherung gedeckt werden.
- Verwaltungskosten CHF 100.– (werden bei einem Reiserücktritt nicht rückerstattet).
Bonusverlust bei unserer Versicherungsgesellschaft: Jeder Schadenfall führt in der Regel zu einem Bonusverlust bei der Versicherungsgesellschaft und damit zu einer Prämienerhöhung während 4 Jahren. Der Vermieter behält sich in einem solchen Fall das Recht vor, dem Mieter auf Grundlage der Versicherungsabrechnung diejenige Prämienerhöhung in Rechnung zu stellen, die wegen dessen Schadensverursachung entstanden ist.
Die Reinigung des Fahrzeugs ist nicht im Mietpreis enthalten: Der Mieter verpflichtet sich, dem Vermieter das Wohnmobil in demselben Zustand zurückzugeben, wie er es übernommen hat. Sollten der Innenraum und die Karosserie nicht oder nur schlecht gereinigt worden sein, werden die Kosten für die Reinigung dem Mieter in Rechnung gestellt. Hierfür gelten die folgenden Sätze: Karosserie: ab CHF 120.– / Innenraumreinigung: ab CHF 100.– / Dusche + Toilette: ab CHF 100.– / Auf Wunsch Endreinigung bei besenreiner Abgabe CHF 150.- exkl. Toilette
Selbst mitbringen müssen Sie
Bettwäsche oder Schlafsäcke, Küchentücher, Frottéwäsche
- bis zu 61 Tage vor der Abreise: 20% der Kosten
- zwischen 60 und 31 Tage vor der Abreise: 50% der Kosten
- von 30 Tage bis zum Tag der Abreise: 100% der Kosten
- nicht erfolgter Mietantritt ohne vorhergehenden Reiserücktritt: 100% der Kosten
Massgebend für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang der schriftlichen Rücktrittserklärung beim Vermieter.
Haben Sie eine Reise – Annullationskostenversicherung?
Der Mieter (Fahrer) muss seit mindestens 2 Jahren im Besitz eines Führerausweises für Fahrzeuge bis zu 3,5 t sein ( Kopie des Führerausweises bitte beifügen). Mindestalter 22 Jahre. Das Fahrzeug darf ausschliesslich von der / den im Vertrag genannten Person / Personen gefahren werden. Es ist verboten, mit dem Mietfahrzeug Fahrten gegen Vergütung vorzunehmen, das Fahrzeug an andere Personen weiterzuvermieten oder anderen Personen damit Fahrunterricht zu erteilen.
Der Mieter überprüft die Funktionstüchtigkeit des Fahrzeugs vor Antritt der Fahrt. Festgestellte Schäden oder Mängel sind dem Vermieter unverzüglich mitzuteilen. Der Mieter kontrolliert bei jedem Tanken den Öl- und Wasserstand des Motors sowie den Reifendruck.
Wir tragen keinerlei Verantwortung für Unannehmlichkeiten (Zeitverlust, Unterkunftskosten etc. ), die durch evtl. Fahrzeugreparaturen entstehen könnten. Sämtliche Reparaturen von mehr als CHF 100.–, die nicht bei der Südbahn Rent GmbH vorgenommen werden, können nach unserer vorhergehenden Genehmigung und nach Vorlage der Quittung zurückerstattet werden.
Wir behalten uns das Recht vor, die Fahrzeuge aufgrund von unvorhersehbaren Ereignissen, wie beispielsweise bei Mängeln, Unfällen usw., vor Antritt der Fahrt des Mieters ohne Vorankündigung zu wechseln.
Der Vermieter übernimmt dem Mieter gegenüber keinerlei Verantwortung für Unannehmlichkeiten oder Pannen jeder Art, die ihm aufgrund von Unfällen oder
Mängeln entstehen, oder wenn ihm das Fahrzeug aufgrund von nicht vorhersehbaren Gründen nicht oder zu spät ausgehändigt werden konnte.
Sollte der Mieter das Fahrzeug ( aufgrund einer Panne, eines Unfall etc. ) nicht zurückgeben können, hat er die zusätzlichen Kosten, die nicht von der Rückführungsversicherung zurückerstattet werden, zu tragen.
Das Rauchen im Fahrzeug ist verboten, Tiere sind im Fahrzeug nicht erlaubt. Die nachfolgenden Mieter sind Ihnen und uns dankbar.
Bei Unfällen hat der Mieter unverzüglich die Polizei und unser Büro Tel. 056 265 10 12 zu benachrichtigen. Ausserdem hat er auf der Aushändigung eines polizeilichen Unfallaufnahmeprotokolls zu bestehen. Der Mieter oder Fahrer darf keinerlei Schuldeingeständnis abgeben, und zwar weder mündlich noch schriftlich.
Sollte der Vermieter nach Abschluss der Abrechnung für die Miete versteckte oder unbemerkte Schäden feststellen, so ist er befugt, einen Regressanspruch gegenüber demjenigen geltend zu machen, der die Schäden verursacht hat und kann diesen zur Verantwortung ziehen.